top of page

Basisförderung

für Wärmepumpen, Solarthermie- und Biomasseanlagen

30%

Förderzuschlag

Bei Einhaltung der Staub-Emissionsgrenze

€ 2500

Klimageschwindigkeitsbonus

r den Tausch fossiler Brennstoffheizungen

20%

Einkommensbonus

bis max. 40.000 € zu versteuerndes Einkommen

Weitere Informationen unter: www.energiewechsel.de

Förderung

Basisförderung

  • Keine Kombinationspflicht

  • Hydraulischer Abgleich

  • Für selbstgenutztes und vermietetes Eigentum

  • Pufferspeicher für Biomasseanlagen

​

Förderzuschlag

  • Von € 2.500 nur für Biomasseanlagen, unabhängig der Fördergrenze

  • Bei Einhaltung der Staub-Emissionsgrenze von 2,5 mg/m³

​

Klimageschwindigkeitsbonus

  • für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen: Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Für den Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen besteht keine zeitliche Einschränkung!

  • Nur für selbstnutzende Eigentümer

  • Bei Biomasseanlagen nur in Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung

​

Einkommensbonus

  • Für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. € 40.000

​

​

Förderfähige Kosten

Anschaffungskosten (Biomasseheizkessel, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme, ...), fachgerechte Planung und Baubegleitung, die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen (z.B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizungsverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers).

​

Höchstbeträge förderfähiger Kosten bei Wohngebäuden

1. Wohneinheit € 30.000

2. - 6. Wohneinheit jeweils + € 15.000

ab der 7. Wohneinheit jeweils + € 8.000

​

Förderbeispiel

bei 1 Wohneinheit und über € 30.000 Investitionskosten

​

​

​

Förderbeispiel.jpg

30%

bottom of page