Basisförderung
für Wärmepumpen, Solarthermie- und Biomasseanlagen
30%
Förderzuschlag
Bei Einhaltung der Staub-Emissionsgrenze
€ 2500
Klimageschwindigkeitsbonus
für den Tausch fossiler Brennstoffheizungen
20%
Einkommensbonus
bis max. 40.000 € zu versteuerndes Einkommen
30%
Weitere Informationen unter: www.energiewechsel.de
Förderung
Basisförderung
-
Keine Kombinationspflicht
-
Hydraulischer Abgleich
-
Für selbstgenutztes und vermietetes Eigentum
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Pufferspeicher für Biomasseanlagen
Förderzuschlag
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Von € 2.500 nur für Biomasseanlagen, unabhängig der Fördergrenze
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Bei Einhaltung der Staub-Emissionsgrenze von 2,5 mg/m³
Klimageschwindigkeitsbonus
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für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen: Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Für den Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen besteht keine zeitliche Einschränkung!
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Nur für selbstnutzende Eigentümer
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Bei Biomasseanlagen nur in Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung
Einkommensbonus
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Für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. € 40.000
Förderfähige Kosten
Anschaffungskosten (Biomasseheizkessel, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme, ...), fachgerechte Planung und Baubegleitung, die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen (z.B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizungsverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers).
Höchstbeträge förderfähiger Kosten bei Wohngebäuden
1. Wohneinheit € 30.000
2. - 6. Wohneinheit jeweils + € 15.000
ab der 7. Wohneinheit jeweils + € 8.000
Förderbeispiel
bei 1 Wohneinheit und über € 30.000 Investitionskosten